Bestandsaufnahme
Auf der Basis von Interviews mit Ihren Verantwortungsträgern und einer persönlichen
Begehung Ihres gesamten Unternehmens stellen wir diejenigen Anforderungen fest, die sich für Ihr
Unternehmen aus dem technisch‐rechtlichen Ordnungsrahmen ergeben. Dabei werden bereits vorhandene
Dokumente berücksichtigt und einbezogen.
Beurteilung
Die Feststellung der Anforderungen gemäß den
Rechtsnormen erfolgt mittels einer speziell für diese Ansprüche entwickelten Software der .
In dieser Software werden im Rahmen eines Soll–Ist-Vergleichs ebenfalls Abweichungen, Mängel und beurteilte
sowie die hierzu festgelegten Maßnahmen des hinterlegt.
Dokumentation
Wenn die hinterlegten Abweichungen, Mängel und beurteilten in der Folge durch die Umsetzung der hierzu
festgelegten Maßnahmen des abgestellt bzw. beseitigt sind, dokumentieren wir das Ergebnis
der Erfolgskontrolle nach dem Vieraugenprinzip ebenfalls in der Software.
Gefährdungsbeurteilung
Die Dokumentation leistet bereits einen wichtigen Teil der Anforderungen zur nach
§ 5 Arbeitsschutzgesetz Genüge. Durch den Einsatz eines unabhängigen Dritten, der diese Arbeiten mit Erfahrung
und Sachverstand unvoreingenommen und nicht betriebsblind durchführt, erreichen Sie eine größere Ergebnismenge.
Um diesen Vorteil langfristig zu wahren, empfiehlt sich der regelmäßige Wechsel der externen Sachverständigen.
Dieses Prinzip hat sich bereits analog dazu beim wechselnden Einsatz von Wirtschaftsprüfungsunternehmen bewährt.
Betriebssicherheit
Neben der Aufbereitung von Vorschlägen für die von Arbeitsmitteln erfolgt auch die Feststellung
der Anforderungen für überwachungsbedürftige Anlagen sowie die Zusammenstellung weitergehender Anforderungen wie
sie beispielsweise aus dem Bauordnungsrecht und dem Energiewirtschaftsrecht erwachsen.
Organisationssicherheit
Des Weiteren ist es möglich, Ihr Unternehmen hinsichtlich seiner Aufbau‐ und Ablauforganisation zu prüfen, damit Sie
den Belangen der gerecht werden: Sind alle erforderlichen Beauftragten im Unternehmen bestellt
worden? Ist die Delegation von Pflichten und Rechten in einem angemessenen Verhältnis und in angemessener Form zustande
gekommen? Um die Bestandsaufnahme zu dokumentieren, kommt auch hier die zuvor benannte Software zum Einsatz, zudem wird
neben den Anforderungen ein etwaig vorhandener Handlungsbedarf in gleicher Systematik aufgezeigt.
Legal Compliance
Zu guter Letzt schließt sich mit dem Begriff der der Kreis – ein Regelkreis der kontinuierlichen Verbesserung.
Die Bestandsaufnahme bis hin zur Erfassung der Organisationssicherheit sind Momentaufnahmen, aber wie stellen sich die Sachverhalte
über einen längeren Zeitraum dar? Aus dieser Perspektive ergeben sich automatisch zwei neue Fragen: „Was geschieht bei Änderungen
innerhalb des technisch‐rechtlichen Ordnungsrahmens?“ und: „Haben wir zu den bereits gestellten Anforderungen konform gehandelt?“
In die Zukunft können wir natürlich nicht schauen. Gleichwohl legen Sie durch den Einsatz der beschriebenen Software und durch
regelmäßige, externe Prüfungen den Grundstein für eine aussagekräftige Antwort auf diese beiden Fragen.