Compliance Consulting – Büro Westerworth  |  Pfarrgasse 4  |  86529 Schrobenhausen  |  Tel: +49 179 493 26 03  |  buero@westerworth.de
Unser Legal Compliance-Gesamtpaket
Bestandsaufnahme
Auf der Basis von Interviews mit Ihren Verantwortungsträgern und einer persönlichen Begehung Ihres gesamten Unternehmens stellen wir diejenigen Anforderungen fest, die sich für Ihr Unternehmen aus dem technisch‐rechtlichen Ordnungsrahmen ergeben. Dabei werden bereits vorhandene Dokumente berücksichtigt und einbezogen.
Beurteilung
Die Feststellung der Anforderungen gemäß den Rechtsnormen erfolgt mittels einer speziell für diese Ansprüche entwickelten Software der MAQSIMA GmbH. In dieser Software werden im Rahmen eines Soll–Ist-Vergleichs ebenfalls Abweichungen, Mängel und beurteilte Gefahren sowie die hierzu festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes hinterlegt.
Dokumentation
Wenn die hinterlegten Abweichungen, Mängel und beurteilten Gefahren in der Folge durch die Umsetzung der hierzu festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes abgestellt bzw. beseitigt sind, dokumentieren wir das Ergebnis der Erfolgskontrolle nach dem Vieraugenprinzip ebenfalls in der Software.
Gefährdungsbeurteilung
Die Dokumentation leistet bereits einen wichtigen Teil der Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Genüge. Durch den Einsatz eines unabhängigen Dritten, der diese Arbeiten mit Erfahrung und Sachverstand unvoreingenommen und nicht betriebsblind durchführt, erreichen Sie eine größere Ergebnismenge. Um diesen Vorteil langfristig zu wahren, empfiehlt sich der regelmäßige Wechsel der externen Sachverständigen. Dieses Prinzip hat sich bereits analog dazu beim wechselnden Einsatz von Wirtschaftsprüfungsunternehmen bewährt.
Betriebssicherheit
Neben der Aufbereitung von Vorschlägen für die Betriebssicherheit von Arbeitsmitteln erfolgt auch die Feststellung der Anforderungen für überwachungsbedürftige Anlagen sowie die Zusammenstellung weitergehender Anforderungen wie sie beispielsweise aus dem Bauordnungsrecht und dem Energiewirtschaftsrecht erwachsen.
Organisationssicherheit
Des Weiteren ist es möglich, Ihr Unternehmen hinsichtlich seiner Aufbau‐ und Ablauforganisation zu prüfen, damit Sie den Belangen der Organisationssicherheit gerecht werden: Sind alle erforderlichen Beauftragten im Unternehmen bestellt worden? Ist die Delegation von Pflichten und Rechten in einem angemessenen Verhältnis und in angemessener Form zustande gekommen? Um die Bestandsaufnahme zu dokumentieren, kommt auch hier die zuvor benannte Software zum Einsatz, zudem wird neben den Anforderungen ein etwaig vorhandener Handlungsbedarf in gleicher Systematik aufgezeigt.
Legal Compliance
Zu guter Letzt schließt sich mit dem Begriff der Legal Compliance der Kreis – ein Regelkreis der kontinuierlichen Verbesserung. Die Bestandsaufnahme bis hin zur Erfassung der Organisationssicherheit sind Momentaufnahmen, aber wie stellen sich die Sachverhalte über einen längeren Zeitraum dar? Aus dieser Perspektive ergeben sich automatisch zwei neue Fragen: „Was geschieht bei Änderungen innerhalb des technisch‐rechtlichen Ordnungsrahmens?“ und: „Haben wir zu den bereits gestellten Anforderungen konform gehandelt?“ In die Zukunft können wir natürlich nicht schauen. Gleichwohl legen Sie durch den Einsatz der beschriebenen Software und durch regelmäßige, externe Prüfungen den Grundstein für eine aussagekräftige Antwort auf diese beiden Fragen.